Die Geburt des Kinofilms

In der Geschichte des Kinofilms schaffen die beiden Brüder Auguste und Louis Lumière die Grundlage für das Kino. Sie melden 1895 ein Gerät zum Patent an, mit dem man nicht nur bewegte Szenen aufnehmen, sondern die Filme auch kopieren und projizieren kann. Die Gebrüder Lumière sind die Urheber verschiedener Geräte und Verfahren der Fotografie, und sie sind gleichzeitig auch die Erfinder des Kinematografen. Das diesbezügliche Patent hatten sie schon im Februar 1895 angemeldet, doch es sollte Dezember werden, bis das Gerät wirklich zur Zufriedenheit eingesetzt werden konnte.

Die Studien von Marey kamen dem Grundprinzip der Kinematografie schon sehr nahe, doch waren nur sehr kurze Sequenzen möglich. Die langen Filmstreifen von Edison löste dieses Problem zwar bei der Aufnahme, doch stand nur ein Betrachter und kein Gerät für deren Projektion zur Verfügung. Hier setzt das Verdienst der Gebrüder Lumière ein, die mit dem Kinematografen nicht nur «lange Szenen» aufnehmen, sondern diese auch einem grösseren Zuschauerpublikum vorführen konnten. Auguste und Louis Lumière sind die echten Pioniere der Kinoindustrie. Sie haben die ersten öffentlichen Filmvorführungen realisiert, für welche das Publikum eine Eintrittsgebühr bezahlen musste und sandten nach 1896 ausgebildete Operateure in alle Gegenden Frankreichs und in die ganze Welt, um Filme aufzunehmen.

Illustration:
Kinematograph, Auguste und Louis Lumière, J.Carpentier, Paris, Frankreich, 1895.
Gleichzeitig Kamera wie auch Projektor, wurde der Kinematograph für 35 mm Filme bei Filmrollen von etwa 17 m Streifenlänge erdacht. Nach Erzählungen heisst es, dass die Kameramänner, um in der richtigen Geschwindigkeit zu filmen, das Lied „ die Truppe von Sambre und Meuse“ von R.Planquette (1879) während des Kurbelns vor sich hin sangen.
Hergestellt durch J.Carpentier in Paris, wurde der Kinematograph zum Preis von 1650 Francs auf den Markt gebracht.